| GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER VOLKSHOCHSCHULE STEIERMARK 1. Teilnahmeberechtigt an den Kursen ist jeder/jede, der/die den Kursbeitrag entrichtet hat. Bei begrenzter Teilnehmerzahl ist die Reihenfolge der Entrichtung der Kursgebühr maßgebend. Der/Die Kursleiter/Kursleiterin ist verpflichtet, Teilnehmer/Teilnehmerinnen ohne Hörerausweis (Erlagscheinabschnitt bzw. Zahlungsbestätigung) vom Kursbesuch auszuschließen. Laut § 22 des Datenschutzgesetzes informieren wir Sie darüber, dass Ihre Daten für unsere Teilnehmerdatei gespeichert und nicht weitergegeben werden. 2. Einschreibung und Beratung ist laufend möglich Einschreibschwerpunkt für das WS 2008/2009: 8. bis 19. September 2008 Einschreibschwerpunkt für das SS 2009: ab 12. Jänner 2009 Bitte bringen Sie bei der Einschreibung Ihre Acard und gegebenenfalls einen Nachweis für eine etwaige Ermäßigung mit. Wenn Kursort und Kurszeit im Programm angegeben sind, erhalten Sie keine weitere Verständigung. Fehlen diese Angaben oder ergeben sich Änderungen werden Sie rechtzeitig benachrichtigt. Für Anregungen, Wünsche und Beschwerden stehen Ihnen die zuständigen VHS-Leiter/VHS-Leiterinnen persönlich, telefonisch, brieflich, per Fax oder E-Mail zur Verfügung. 3. Eine Unterrichtseinheit dauert 50 Minuten. 4. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt ZEHN. Wird diese Zahl nicht erreicht, kann der Kurs dennoch abgehalten werden, wenn die Differenz durch Vollzahlerbeiträge aufgezahlt wird. 5. Kursbeitrag: Der Kursbeitrag ist bei jeder Kursankündigung ausgewiesen. Die Beträge sind bei der Einschreibung bzw. vor Kursbeginn zu entrichten. In den Kursgebühren sind Lehrmittel (z.B. Skripten, Bücher, Schreibmaterial, Werkstoffe wie Textilien usw.) nicht enthalten. 6. Ermäßigungen des Kursbeitrages - die von der Arbeiterkammer Steiermark gewährt werden: 6.1. – 50-€-Bildungsscheck · der von der steirischen Arbeiterkammer ausgestellte 50-€-Bildungsscheck wird gegen Abgabe vom Kursbeitrag in Abzug gebracht · dieser 50-€-Bildungsscheck ist auf Ehepartner/die Ehepartnerin, den Lebensgefährten/die Lebensgefährtin oder an deren mündigen Kinder die Schüler, Studenten, Präsenz- oder Zivildiener sind (bis zum 26. Lebensjahr) übertragbar · der 50-€-Bildungsscheck kann nur für einen Kurs eingelöst werden und besitzt Bargeldwert · der 50-€-Bildungsscheck kann nicht auf 2 oder mehrere Personen aufgeteilt werden · der Restwert kann nicht ausbezahlt oder ins nächste Semester übertragen werden · der 50- €-Bildungsscheck kann für folgende Kurse eingelöst werden: EDV, Sprachen, persönlichkeitsbildende Maßnahmen soweit sie im Konnex zur beruflichen Weiterbildung stehen und für Kurse im Bereich Gesundheit und Bewegung. Diese Kurse sind im Programm mit „AKplus“ gekennzeichnet. 6.2. – arbeiterkammerzugehörige Dienstnehmer/Dienstnehmerinnen · deren nicht erwerbstätige Ehepartner · deren Kinder, die Schüler, Studenten (bis 26 Jahre), Präsenz- oder Zivildiener sind · Bezieher/Bezieherinnen von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung · ASVG-Pensionisten/Pensionistinnen, die AK-zugehörig waren erhalten auf alle im Programm angebotenen Kurse eine 20%ige Ermäßigung! 6.3. – eine Addition von Ermäßigungen, wie z. B.: das Einlösen des 50 €--Bildungsscheck und der Ermäßigung im Sinne des Punkt 6.2. (20 %ige Ermäßigung) ist ausgeschlossen. 6.4. – für arbeitslose Teilnehmer/Teilnehmerinnen die vorher arbeiterkammerzu- hörig waren, ersetzt der Bescheid des Arbeitsmarktservice (AMS) den 50,--€ Bildungsscheck. Jeder/jede Teilnehmer/Teilnehmerin ist berechtigt, diese Ermäßigung für einen Kurs im Semester in Anspruch zu nehmen. Achtung! Bei den EDV-Kooperationskursen (bfi-VHS) haben die Ermäßigungsrichtlinien Punkt 6.2. der Geschäftsbedingungen der Volkshochschule keine Gültigkeit! 7. Die Rückzahlung von Kursbeiträgen erfolgt nur bei Nichtzustandekommen eines Kurses bis spätestens drei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Absage. Ein Wechsel des/der Vortragenden sowie ein Übertreten von einem Kurs zu einem anderen nach Kursbeginn begründen keinen Anspruch auf Rückzahlung. Bei verspätetem Kurseinstieg wird der Kursbeitrag nicht reduziert. 8. Ein Kurswechsel ist nur mit Zustimmung des/der VHS-Leiters/VHS-Leiterin möglich. 9. Der Kursort ist entweder im Programm angeführt oder wird rechtzeitig bekannt gegeben. 10. Das Rauchen in den Unterrichtsräumen sowie das Mitbringen von Tieren ist verboten. Die jeweilige Hausordnung der benützten Kursstätten ist für alle Hörer/Hörerinnen und Vortragenden verbindlich. 11. Unterrichtseinheiten, die durch gesetzliche Feiertage oder schulfreie Tage bzw. Verhinderung des/der Kursleiters/Kursleiterin ausfallen, werden nachgeholt. 12. Besuchsbescheinigungen. Die Hörer/Hörerinnen erhalten bei regelmäßigem Kursbesuch (75% Anwesenheitspflicht) auf Wunsch eine Besuchsbescheinigung. Aus organisatorischen Gründen können Besuchsbescheinigungen bzw. Anmeldebestätigungen zur Vorlage bei Ämtern, Behörden etc. höchstens drei Jahre zurück ausgestellt werden. 13. Zeugnisse: Lehrgänge, nach deren Besuch eine Abschlussprüfung möglich ist, sind im Programm durch den Zusatz „Mit Abschlussprüfung“ kenntlich gemacht. 14. Haftungsausschluss: Das Institut für Strukturforschung und Erwachsenenbildung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark (ISSAK) haftet nicht für eingebrachte Sachen oder Schäden aller Art. 15. Kurse im Bereich Gesundheit und Bewegung: Die Teilnehmer/Teilnehmerinnen an Kursen im Bereich Gesundheit und Bewegung müssen die dafür notwendigen allgemeinen gesundheitlichen und konditionellen Voraussetzungen erfüllen. Wenn spezielle körperliche Erfordernisse und/oder Vorkenntnisse notwendig sind, wird darüber in der Kursankündigung informiert. |